Auf Beschluss des Krisenstabes der Stadt Duisburg kann der Zoo ab Samstag (08.05.2021) wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. „Wir sind sehr froh, den Zoo wieder öffnen zu dürfen und freuen uns, dass wir unseren vielen Zoofreunden aus Duisburg und Umgebung wieder unvergessliche Erlebnisse und Tiermomente bieten können“, sagt Direktorin Astrid Stewin. Dabei wird der Zoo sein etabliertes Hygienekonzept weiterhin umsetzen:
Onlinetickets
Bevor das Zooerlebnis wieder möglich ist, muss im Online-Shop des Zoos ein Online-Ticket gekauft werden (https://zoo-duisburg.de/shop). Um einen geregelten Einlass von Zoobesuchern zu gewährleisten und die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung für NRW sicherzustellen, müssen auch Kinder unter 3 Jahren, Jahreskarteninhaber, Mitglieder des Fördervereins sowie Inhaber der Ruhrtop.Card vorab ein 0 €-Ticket online buchen. Die gebuchten Tickets werden im Anschluss per E-Mail zugeschickt und müssen am Tag des Zoobesuchs ausgedruckt oder auf dem Smartphone an der Kasse vor dem Einlass vorgezeigt werden.
Negativer Schnelltest, Impfausweis und Maskenpflicht
Voraussetzung für den Zoobesuch ist der Nachweis eines negativen Corona-Schnelltestergebnisses – eine Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes. Dieses muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein. Ausgenommen sind Kinder, die jünger als 6 Jahre sind. Das Testergebnis (Zertifikat) darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbst durchgeführte Tests ("Laien-Tests") sowie Selbsttest unter Aufsicht reichen nicht aus. Eine nachgewiesene Immunisierung gegen das Corona-Virus steht einem tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum gleich. Es gilt für jede Altersgruppe:
- die Immunisierung kann durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen, vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff belegt werden
- der Nachweis eines positiven Corona-Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, ist einem negativen Schnelltest gleichzusetzen
- der Nachweis eines positiven Corona-Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis) in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff kann erbracht werden.
Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen alle Besucher auf dem gesamten Zoogelände zusätzlich eine FFP2-/KN95-Maske oder mindestens eine „medizinische Maske“ (OP-Maske) tragen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Jahreskarten
Jahreskarten und Gutscheine können nach Terminvereinbarung ab Samstag wieder im Zentralen Besucherservice des Zoos gekauft werden. Im 10-Minuten Rhythmus werden unter https://jahreskartentermin.zoo-duisburg.de Termine vergeben. Für den Fall, dass im Anschluss der Zoo besucht werden soll, muss ebenfalls ein tagesaktueller, negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und durch ein Zertifikat nachgewiesen werden muss, vorgezeigt werden.
Ein Besuch des Zoo Duisburg ist täglich mit vorheriger Terminbuchung von 9.00 bis 19.00 Uhr möglich, die Kassen schließen um 17.30 Uhr. Von den Besucherwegen des weitläufigen, 16 Hektar großen Zoogeländes haben Tierfreunde einen guten Blick auf die vielfältige Tierwelt am Kaiserberg. Die Tierhäuser und das Delfinarium können derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes noch nicht besucht werden. Für Abwechslung beim Zoobesuch sorgen die zahlreichen Spielplätze, die geöffnet sind und Möglichkeiten zum Toben, Klettern und Bewegen geben. Aber auch hier gilt, dass eine FFP2-/KN95-Maske oder mindestens eine „medizinischen Maske“ (OP-Maske) getragen werden muss - ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.